PM10-Gesamtemissionen für Niedersachsen je Rasterzelle in kg/a bzw. in t/(km²a) im 2km- bzw. 500m-Raster (Südniedersachsen) erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen)
Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde ein Emissionskataster für Niedersachsen erstellt.
Es wurden Emissionen für die Quellgruppen
Straßenverkehr,
Offroadverkehr,
Bahnverkehr,
Schifffahrt,
Hausbrand,
Industrie und
Landwirtschaft ermittelt.
Hier sind die PM10-Emissionen aller betrachteten Quellgruppen aufsummiert im 2km-Raster und für Südniedersachsen im 500m-Raster dargestellt. Die Gesamtemission ist in kg/a und in t/(km²a) angegeben. Das Bezugsjahr der Emissionen beträgt 2011 bis 2015.
Die Emissionen dienten im HErmEliN-Projekt zur Erstellung der Immissions-Vorbelastungskarten.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
NOX-Gesamtemissionen für Niedersachsen je Rasterzelle in kg/a bzw. in t/(km²a) im 2km- bzw. 500m-Raster (Südniedersachsen) erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen)
Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde ein Emissionskataster für Niedersachsen erstellt.
Es wurden Emissionen für die Quellgruppen
Straßenverkehr,
Offroadverkehr,
Bahnverkehr,
Schifffahrt,
Hausbrand,
Industrie und
Landwirtschaft ermittelt.
Hier sind die NOX-Emissionen aller betrachteten Quellgruppen aufsummiert im 2km-Raster und für Südniedersachsen im 500m-Raster dargestellt. Die Gesamtemission ist in kg/a und in t/(km²a) angegeben. Das Bezugsjahr der Emissionen beträgt 2011 bis 2015.
Die Emissionen dienten im HErmEliN-Projekt zur Erstellung der Immissions-Vorbelastungskarten.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
O3-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
O3-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 2km-Raster für Niedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die O3-Immission für Südniedersachsen in einem 2km-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche O3-Immission in µg/m³ angegeben.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
O3-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
O3-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 500m-Raster für Südniedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die O3-Immission für Südniedersachsen in einem 500m-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche O3-Immission in µg/m³ angegeben.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
PM10-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
PM10-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 2km-Raster für Niedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die PM10-Immission für Südniedersachsen in einem 2km-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche PM10-Immission in µg/m³ angegeben. Sie wird im HErmEliN-Projekt als Vorbelastung angesetzt.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
PM10-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
PM10-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 500m-Raster für Südniedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die PM10-Immission für Südniedersachsen in einem 500m-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche PM10-Immission in µg/m³ angegeben. Sie wird im HErmEliN-Projekt als Vorbelastung angesetzt.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
NO2-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
NO2-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 2km-Raster für Niedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die NO2-Immission für Südniedersachsen in einem 2km-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche NO2-Immission in µg/m³ angegeben.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
NO2-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
NO2-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 500m-Raster für Südniedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die NO2-Immission für Südniedersachsen in einem 500m-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche NO2-Immission in µg/m³ angegeben.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
NOX-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
NOX-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 2km-Raster für Niedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die NOX-Immission für Südniedersachsen in einem 2km-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche NOX-Immission in µg/m³ angegeben. Sie wird im HErmEliN-Projekt als Vorbelastung angesetzt.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
NOX-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011
NOX-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 500m-Raster für Südniedersachsen.
Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die NOX-Immission für Südniedersachsen in einem 500m-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche NOX-Immission in µg/m³ angegeben. Sie wird im HErmEliN-Projekt als Vorbelastung angesetzt.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
PM10-Immission an Straßenabschnitten in Niedersachsen in µg/m³ im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) für das Bezugsjahr 2011 ermittelt.
Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde entlang von Straßen nach Bebauungssituationen gesucht, die allein aufgrund ihrer Geometrie einen negativen Einfluss auf die Ausbreitungsbedingungen von Luftschadstoffen haben. Für jeden dieser identifizierten Abschnitte wurde die Luftschadstoffbelastung für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Hierzu wurden die Vorbelastung der landesweiten Immissionsvorbelastungskarte und die Zusatzbelastung, die durch den Straßenverkehr anhand von kleinskaligen Modellrechnungen bestimmt wurde, zur Gesamtbelastung aufsummiert. Die Gesamtimmission ist in µg/m³ für jeden Abschnitt angegeben.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für PM10 40 µg/m³ und der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen (39. BImSchV). Aus der empirischen Beziehung von Überschreitungshäufigkeit und Jahresmittelwert der PM10-Konzentration kann ein Jahresmittelwert von 28 µg/m³ abgeleitet werden, unterhalb dessen eine mehr als 35-malige Überschreitung des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ab einem Jahresmittelwert von 30 µg/m³ ist davon auszugehen, dass der Grenzwert von 35 erlaubten Überschreitungstagen erreicht wird.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
NO2-Immission an Straßenabschnitten in Niedersachsen in µg/m³ im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) für das Bezugsjahr 2011 ermittelt.
Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde entlang von Straßen nach Bebauungssituationen gesucht, die allein aufgrund ihrer Geometrie einen negativen Einfluss auf die Ausbreitungsbedingungen von Luftschadstoffen haben. Für jeden dieser identifizierten Abschnitte wurde die Luftschadstoffbelastung für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Hierzu wurden die Vorbelastung der landesweiten Immissionsvorbelastungskarte und die Zusatzbelastung, die durch den Straßenverkehr anhand von kleinskaligen Modellrechnungen bestimmt wurde, zur Gesamtbelastung aufsummiert. Die Gesamtimmission ist in µg/m³ für jeden Abschnitt angegeben.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für NO2 40 µg/m³ (39. BImSchV).
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2017
Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de oder über die "Identifizieren"-Schaltfläche dieser Anwendung.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 16.04.2014, Ansprechpartner: Andreas Hainsch, (05121/163-161), luen@gaa-hi.niedersachsen.de
Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de oder über die "Identifizieren"-Schaltfläche dieser Anwendung.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 29.03.2022, Ansprechpartner: Andreas Hainsch, (05121/163-161), luen@gaa-hi.niedersachsen.de
Zur Überwachung der Luftqualität betreibt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). An den dargestellten ortsfesten Messstationen werden gasförmige und partikuläre Schadstoffe in der Luft sowie meteorlogische Parameter erfasst. Es wird zwischen verkehrsnahen, industriell geprägten und Messstationen im städtischen, vorstädtischen bzw. ländlichen Hintergrund unterschieden.
Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de oder über die "Identifizieren"-Schaltfläche dieser Anwendung.
Quellennachweis: ZUS LLG Hildesheim, Stand: 01.03.2019, Ansprechpartner ZUS LLG, Andreas Hainsch, (05121/163-161), luen@gaa-hi.niedersachsen.de
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst wird. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014 für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Die ZUS LLG in Hildesheim ist zuständig für die Beurteilung der Luftqualität nach der 39. BImSchV. Dazu können neben Messungen auch Modellrechnungen angewandt werden. Für die dargestellten Städte hat die ZUS LLG die Immissionsbelastung anhand von Modellrechnungen für verschiedene Schadstoffe und Zeithorizonte bestimmt.
Quellennachweis: © 2017, Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
https://www.lgn.niedersachsen.de
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG), Stand: 2012, Ansprechpartnerin ZUS LLG, H. Rühling (05121/163-158)
Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 2012, Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden notwendig, da nach der Prognoseberechnung noch Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen für 2015 zu erwarten waren. Die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wird bis 2015 angestrebt. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 2012, Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015. Die Prognose beinhaltet die zum Zeitpunkt der Berechnung bereits begonnenen und geplanten Maßnahmen, die bis zum Jahr 2015 sicher umgesetzt werden. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 2012, Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 2012, Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Landesweite Karte der PM10-Belastung. Jährlich ermittelt aus der Interpolation von gemessen PM10-Konzentrationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Werten für Orte gemacht werden an denen keine Messstation steht. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Messwerte von Hintergrundstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und von außerhalb Niedersachsens werden berücksichtigt.
Quellenachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Landesweite Karte der PM10-Belastung. Jährlich ermittelt aus der Interpolation von gemessen PM10-Konzentrationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Werten für Orte gemacht werden an denen keine Messstation steht. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Messwerte von Hintergrundstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und von außerhalb Niedersachsens werden berücksichtigt.
Quellenachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Landesweite Karte der PM10-Belastung. Jährlich ermittelt aus der Interpolation von gemessen PM10-Konzentrationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Werten für Orte gemacht werden an denen keine Messstation steht. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Messwerte von Hintergrundstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und von außerhalb Niedersachsens werden berücksichtigt.
Quellenachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Landesweite Karte der PM10-Belastung. Jährlich ermittelt aus der Interpolation von gemessen PM10-Konzentrationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Werten für Orte gemacht werden an denen keine Messstation steht. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Messwerte von Hintergrundstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und von außerhalb Niedersachsens werden berücksichtigt.
Quellenachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Landesweite Karte der PM10-Belastung. Jährlich ermittelt aus der Interpolation von gemessen PM10-Konzentrationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Werten für Orte gemacht werden an denen keine Messstation steht. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Messwerte von Hintergrundstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) und von außerhalb Niedersachsens werden berücksichtigt.
Quellenachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Ansprechpartnerin: H. Rühling (05121/163-158)
Die Daten beschreiben ausschließlich den Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Hannover / Langenhagen. Innerhalb Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 2013, Ansprechpartner: O. Bielenberg, (05121-163 169)
Das Linien-Shape „Lärmschutzbereich“ umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung. Je Anlage gibt es mehrere Zonen.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 2022, Ansprechpartner: O. Bielenberg, (05121-163 169)
Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2023 für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor. Quellennachweis:Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 04.12.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 04.12.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
]]>Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 23.01.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler Datenbestand des relevanten Straßennetzes, welches zur Berechnung der erweiterten Lärmkarten (ENDPlus) genutzt wurde. Den Straßen sind attributiv die Straßenklasse und der durchschnittliche tägliche Verkehr zugeordnet. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse der Straße repräsentieren und ist in ihrer Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 04.12.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
]]>Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände. Die Geometrien liegen in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.11.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten lichtzeichengeregelten Knotenpunkte, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll jeweils den zentralen Knotenpunkt der Ampelkreuzung repräsentieren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Ampelkreuzungen der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Ampelkreuzungen. Die Geometrien liegen in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Knotenpunkte von Kreisverkehren, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Datenbestand verortet kreuzende bzw. einmündende Straßen an Kreisverkehren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Sachdaten sind nicht Bestandteil des Datensatzes. Die Kreisverkehre der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Kreisverkehre. Die Geometrien liegen in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Berechnungsergebnis LNight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels LNight erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Copyright: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 30.06.2022, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Copyright: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 30.06.2022, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2022 nach EU- Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU- Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 23.01.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Betroffene Gemeinden sind Gemeinden, die eine von Straßenlärm belastete Fläche aufweisen. Die lärmbelasteten Flächen wurden auf Grundlage der Berechnung der Straßenlärmkarten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) 4. Runde ermittelt.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 24.01.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand des relevanten Straßennetzes, welches zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt wurde. Den Straßen sind attributiv die Straßenklasse und der durchschnittliche tägliche Verkehr zugeordnet. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse der Straße repräsentieren und ist in ihrer Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Streckenabschnitte der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Streckenabschnitte.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände. Die Geometrien liegen in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.11.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten lichtzeichengeregelten Knotenpunkte, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll jeweils den zentralen Knotenpunkt der Ampelkreuzung repräsentieren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Ampelkreuzungen der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Ampelkreuzungen. Die Geometrien liegen in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Knotenpunkte von Kreisverkehren, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Datenbestand verortet kreuzende bzw. einmündende Straßen an Kreisverkehren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Sachdaten sind nicht Bestandteil des Datensatzes. Die Kreisverkehre der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Kreisverkehre. Die Geometrien liegen in UTM- Koordinaten vor.
Quellennachweis: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim – Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), Stand: 01.06.2023, Ansprechpartner: A. Ewert, (05121-163 258)