Die Kartierung von Lärm ist durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht (§ 47 BImSchG) geregelt. In Niedersachsen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim u.a. für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen zuständig.
Die zur Lärmkartierung erforderlichen Basisdaten (z.B. zu Straßen, Gebäuden, Einwohnern und Lärmschutzeinrichtungen) werden überwiegend durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bereitgestellt.
Sie können die bereitgestellten Daten mithilfe dieser Web-Anwendung kontrollieren, korrigieren und ergänzen und sorgen somit durch Ihre Ortskenntnis dafür, dass die lokalen Gegebenheiten gut abgebildet werden.
Derzeit findet die 2. Beteiligungsphase statt, in der ausschließlich die Verkehrsmengen kontrolliert werden sollen. Zur Reduzierung der Komplexität der zu kontrollierenden Datensätze durch die Kommunen werden mithilfe der Webanwendung nur die vereinfachten Datensätze zum durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV in Kfz/Tag), zum Schwerverkehrsanteils (SV in %) und zum Anteil Motorräder und Mopeds (Anteil_M in %) angezeigt.
Wenn Sie die Daten außerhalb der Web-Anwendung in einem eigenen GIS bearbeiten möchten, wenden Sie sich an das GAA Hildesheim (laerm@gaa-hi.niedersachsen.de; 05121/163-258).
Anschließend integriert das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die durch die Gemeinden geprüften Daten in sein Berechnungsmodell und erstellt die Lärmkartierung auf der Grundlage eines vorgeschriebenen Berechnungsverfahrens (CNOSSOS).
Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden Ihnen in Form von Lärmkarten und Statistiken für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung der Lärmaktionsplanung sind in Niedersachsen die Gemeinden zuständig.