Für die Lärmberechnung sind alle Kreisverkehre zu berücksichtigen, die an einer zu kartierenden Straße liegen und Einfluss auf den Verkehrsfluss haben.
Es sollte möglichst an jeder in den Kreisel einmündenden Straße ein Kreiselobjekt gesetzt werden.
Es sind keine weiteren Angaben zum Kreisverkehr notwendig.